SIMSON-SERVICE Eimsheim

Reparaturhilfe für Mainz, Alzey und Umgebung

Hier finden Sie Informationen rund um Simson


1. Wie ist die rechtliche Situation, wenn Sie mit Ihrer 50 ccm³ Simson (60 km/h Zulassung) ins EU Ausland wollen?


Generell gilt: Im EU - Recht werden Fahrzeugarten und ihre bauartbedingten Höchstgeschwindigkeiten (bbH) definiert und einer Fahrerlaubnisklasse zugeordnet. Im Fall des oben genannten Typ bedeutet das Klasse AM. Diese Klasse gilt allerdings nur bis zu einer bbH von 45 km/h. Wie hinlänglich bekannt ist, mussten ins europäische Ausland exportierte Simsons (z.B. mit CS, H oder CM50 im Typschild) schon immer gedrosselt werden und erhalten nach einem Reimport nicht automatisch eine 60 km/h Erlaubnis.

Bei der Wiedervereinigung von BRD und DDR wurden die unterschiedlichen Zulassungsbestimmungen dem bundesdeutschen Recht angepasst. Alle bis einschließlich zum Stichtag (28.02.1992) zugelassenen Fahrzeuge durften ihre 60 km/h Zulassung behalten. Später in Verkehr gebrachte Fahrzeuge mussten auf 50 km/h gedrosselt werden. Ab dem 01.01.2002 waren sogar nur noch die bis heute gültigen 45 km/h erlaubt. Die geschaffene Stichtagsausnahmeregelung (§ 76 Nr. 8 FeV) gilt hierbei nur in Deutschland, da sie mit EU - Recht nicht vereinbar ist.

Grundsätzlich gilt in der EU zwar ein "mitgebrachtes Recht", allerdings sind damit FS-Klassen gemeint und z.B. in anderen Ländern genehmigte Umbauten von Fahrzeugen. Sofern eine Verkehrstüchtigkeit bescheinigt wurde, werden diese dann auch in anderen Ländern anerkannt, selbst wenn sie dort nicht zulässig wären. Die Wiener Straßenverkehrskonvention regelt im Übrigen nur, dass eine alte DDR-Betriebserlaubnis weiterhin gültig ist.

Wer allerdings mindestens einen A1 Führerschein (FS) hat kann bedenkenlos ins Ausland fahren, da dieser FS alle benötigten Voraussetzungen erfüllt. Natürlich kann man selbstverständlich "auf gut Glück" fahren und die Unwissenheit der Ordnungshüter spekulieren, wer jedoch in einen Unfall verwickelt wird dürfte ernsthafte Probleme bekommen.


2. Lohnt sich der Umbau auf VAPE?


Ich möchte hier versuchen eine schlüssige Entscheidungshilfe zu geben, da mir diese Frage sehr oft gestellt wird. Dazu will ich als erstes sagen, wer generell die originalen Zündanlagen (insbesondere die Unterbrechervariante) als unzuverlässig bezeichnet hat einfach nicht die notwendigen Kenntnisse bzw. Erfahrung. Viele tauschen ihre Zündanlagen, weil sie das sogenannte "Wärmeproblem" (schlechtes Startverhalten bei warmem Motor) haben und sie nicht wissen, welche Bauteile dieses "Problem" auslösen können. In Foren wird meist ausschließlich dem Kondensator die Schuld zugeschoben, was aber absolut nicht zutreffend ist.

Eine VAPE Zündanlage hat für mich, im Vergleich zur originalen 12 V Elektronikzündung, nur 2 kleinere Vorteile:

a) sie bietet eine gute, gleichmäßige Lichtleistung

b) das Polrad ist leichter

Folgendes zu Punkt a:

Die meisten Simson-Fahrer sind heutzutage "Schönwetterfahrer". Fast keiner legt z.B. seinen täglichen Arbeitsweg (ganzjährig) mit einer Simson zurück. Ich tue dies mit meinem SR50 (Sommer wie Winter), egal welches Wetter draußen ist. Er ist mit 12 V U-Zündung ausgerüstet und die Lichtleistung des Frontscheinwerfers (35/35 W) ist für mich absolut ausreichend. Wer auch bei Wind und Wetter unterwegs ist, dem würde ich aber bei einem 6 V Modell die Umrüstung auf eine 12 V Grundplatte (aus DDR Produktion) empfehlen, da 15 W oder 25 W bei Nebel und/oder Schneetreiben dann eventuell doch zu wenig sein können oder aber die 6 V Elektronikgrundplatte mit 35 W, wie sie z.B. in der KR51/2 L verbaut ist. Dann spart man sich noch die Umrüstung von Batterie und den anderen Lampen. Günstiger geht es nicht! Neu auf dem Markt sind nun auch Halogenlampen (12 V 35/35 W) vom deutschen Markenhersteller, welche in die Standard-Biluxfassungen passen. Somit ist dieser VAPE Vorteil praktisch nicht mehr vorhanden. Denn laut technischem Datenblatt des Herstellers von VAPE ist die Gesamtleistung von 95 W (AC = 70 Watt, DC = 25 W) für folgende Konfiguration vorgesehen:

35 W Frontscheinwerfer
21 W Bremslicht
  5 W Rücklicht
  2 W Tacho
  2 W Drehzahlmesser
  2 W Leerlaufkontrolle
  2 W Fernlichtkontrolle

Die verbleibenden 25 W (DC) sind für die Batterieladung vorgesehen. Ein Einbau einer H4 mit 55 W wäre nur sinnvoll möglich, wenn man Änderungen am Stromkreis vornimmt und z.B. das Bremslicht über die Batterie laufen lässt.



Nachfolgendes zu Punkt b:

Während die originalen DDR Schwungmassen ausschließlich eingegossene Magnete hatte, gibt es bei VAPE auch welche, die nur verklebt wurden. Da meist beide Varianten verklebt oder vergossen/verklebt angeboten werden, würde ich mich natürlich immer für die 2. etwas teurere Ausführung entscheiden.

Schlussfolgerung

Jeder sollte sich deshalb genau überlegen, ob man ca. 300 € für einen Umbau investiert oder doch seine originale Grundplatte (Unterbrecher- oder wartungsfreie Elektronikzündung) verbaut lässt. Originalteile sind für beide Systeme noch erhältlich. Bei der meist geringen jährlichen Gesamtfahrleistung vieler Simson-Fahrer reicht bei der U-Zündung ein Check pro Jahr völlig aus, was sowieso für das gesamte Fahrzeug wichtig ist. Eine neue Zündanlage ist vor allem immer dann sinnvoll, wenn man nicht weiß, in welchem Zustand die Originale ist.


3. Wie sieht es mit der Gewährleistung beim Fahrzeugkauf "von privat" aus?


Mittlerweile werden Simsons (insbesondere Schwalbe) zu abenteuerlichen Preisen angeboten, obwohl diese meist, in der verlangten Höhe, ihr Geld nicht wert oder teilweise mit gefälschten Typschildern versehen sind. Die Blankoschilder kann man im Internet ganz einfach und kostengünstig erwerben. Bei Fahrzeugen mit Originalpapieren kann man eigentlich immer davon ausgehen, dass auch der Rest passt. Wer sich nicht sicher ist, ob beim Kauf bezüglich des Preises und Zustand oder der Korrektheit des Typschildes alles stimmt, kann natürlich gern vorbeikommen um die Simson begutachten zu lassen. Vielen privaten Verkäufern, die 1400 € und mehr für ein Fahrzeug verlangen ist nicht bewusst, dass bei so hohen Preisen keine reinen Schrott- oder Bastelfahrzeuge angeboten werden können und zusätzlich noch jegliche Gewährleistung abgelehnt wird. Diese kann lediglich eingeschränkt werden. Verkäufer müssen den Käufer aus eigenem Antrieb über alle am Fahrzeug vorliegenden Mängel unterrichten. Das BGB sagt hierzu in §444:

"Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.“

Eine korrekt zusammengebaute Simson, welche Mindestanforderungen an Sicherheit und funktionierender Elektrik hat, ist für einen hohen Verkaufspreis die Grundvoraussetzung! Eine Art Garantie sind z.B. die Formulierungen "Top Zustand" oder "Neuzustand", wie es sehr häufig zu lesen ist.